Genau wie in der katholischen Kirche, ist es auch in der evangelischen seit 2009 möglich, erst kirchlich und im Anschluss standesamtlich zu heiraten. Jedoch gilt auch hier: klärt das definitiv mit eurer Gemeinde, denn einige verlangen nach wie vor, dass man zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung bereits rechtlich verheiratet ist.. Wenn ja, dann kann man kirchlich heiraten. Denn ein Katholik ist zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet und so war die standesamtliche Hochzeit aus kirchlicher Sicht keine Ehe. Wenn aber einer der Partner konfessionslos oder evangelisch war, als er die erste standesamtliche Trauung einging, dann kann das Paar nach einer.

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Gehört der andere Partner der katholischen Kirche an, braucht er die Zustimmung seiner Gemeinde, um evangelisch (oder protestantisch) heiraten zu dürfen. Die Einwilligung heißt Dispens und wird vom Pfarramt ausgestellt. Möchtet ihr katholisch heiraten und seid beide katholisch, bringt das keinen großen Aufwand mit sich.. In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört ein Ehepartner oder eine -partnerin der evangelischen, der zweite einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.